3Dynamics
Bliespromenade 5 (2. OG) 66538 Neunkirchen, Deutschland
IMPRESSUM
Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
3Dynamics AGB
3Dynamics steht seit vielen Jahren für hochwertige Visualisierungen von nationalen und internationalen Architekturprojekten. Neben der langjährigen Erfahrung und der Liebe zum Detail bei der Bearbeitung ist eine hochwertige Visualisierung das Ergebnis unserer konsequenten Projektplanung und -abwicklung. Gerade aufgrund einer genauen Projektkoordination für jeden einzelnen Auftrag kann das Team von 3Dynamics auch in engen Zeitfenstern stets Bilder in überdurchschnittlicher Qualität liefern. Wichtigstes Kriterium dafür ist eine enge Kooperation mit einem Ansprechpartner von Ihnen für das konkrete Projekt und die konsequente Einhaltung der entsprechend unseres Angebots vereinbarten Termine für die Projektabwicklung. Mit diesem Dokument stellen wir Ihnen die Projektabläufe vor und bestimmen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
A. Projektablauf
1. Projektverantwortlicher:
Für die Projektabwicklung benötigen wir ab dem im Angebot definierten Projektbeginn einen Ansprechpartner, der bis zur Fertigstellung der vereinbarten Bilder als entscheidungsbefugter Projektverantwortlicher für den zentralen Informationsaustausch zur Verfügung steht. Die Verfügbarkeit des Ansprechpartners ist wesentliche Grundlage für eine vertragsgemäße Bearbeitung des Auftrags. Eine Verfügbarkeit in diesem Sinne ist dann gewährleistet, wenn der Projektverantwortliche während der allgemeinen Bürozeiten von 9:00 bis 19:00 Uhr auf Anfragen per E-Mail oder Telefon innerhalb von 180 Minuten reagieren kann.
2. Basisdaten:
Für die Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir von Ihnen bis zum Projektbeginn für die Visualisierung verwendbare (visualisierungsgerechte) Basisdaten.
2.1. Grundlage für eine Visualisierung ist ein 3D-Modell mit den nachfolgenden Eigenschaften:
• Entwurfsdaten in den Formaten .max oder .dwg;
• eine nach Bauteilen sortierte Layerstruktur der Dateien (zum Beispiel Außenwände / Innenwände / Decken / Stützen / Glasscheibe / Rahmen / Treppen / Möbel);
• eine Benennung der Layer mit Bezeichnungen von weniger als 14 Zeichen;
• eine um die nicht sichtbaren Bestandteile bereinigte Geometrie;
• Glas muss eine Stärke von 0,5 cm haben;
• bei exportierten Modellen ist zu gewährleisten, dass eine Zeicheneinheit einem Meter entspricht;
2.2. Eine weitere Grundlage für eine Visualisierung bilden nachfolgende Umgebungsdaten:
• Dateien der Architektur und Landschaftsarchitektur im Format .dwg und .pdf;
• Hintergrundbilder, die Grundlage für eine zu erstellende Perspektive sind (mindestens 4000 Pixel Bildbreite und in dem gewünschten Ergebnis entsprechender Lichtstimmung);
• Ortsangabe und Adresse des Grundstücks;
• Beschreibung der Landschaftsarchitektur;
• kompletter Plansatz.
2.3. Weitere Projektdaten bei Innenvisualisierungen:
• Zusammenfassung des Raumprogramms und der Funktionen;
• Materialbeschreibungen und Referenzen;
• Möbelbeschreibungen und Referenzen;
2.4. Genügen die Basisdaten nicht den oben definierten Anforderungen oder eignen sie sich aus anderen Gründen nicht für die Visualisierung, können sie keine Grundlage für unsere Arbeit bilden. Stellen Sie uns Dateien in einer nicht den oben genannten Vorgaben entsprechenden Form zur Verfügung, beauftragen Sie uns, die mangelhaften Basisdaten kostenpflichtig bis zu einer Visualisierungsreife nachzubearbeiten. Durch eine tatsächliche Bearbeitung der Basisdaten nehmen wir diesen Auftrag an. Alternativ können wir die mangelhaften Basisdaten verwerfen und neue anfordern.
3. Erstellung des 3D-Modells:
Umfasst der Auftrag auch die Erstellung eines 3D-Modells, benötigen wir folgende Informationen/Materialien:
• Planzeichnungen in kohärentem Zustand (Masterplan/Lageplan/Grund-risse/Schnitte/Ansichten/Details) in den Formaten .dwg und pdf;
• Angaben über die Funktionen der einzelnen Gebäudeteile; • Angaben über die Materialien; Die Regelungen aus Ziffer 2.4 gelten entsprechend.
4. Ablauf der Projektbearbeitung:
Die Visualisierung erfolgt in vier Phasen. Jede Phase bildet ein selbstständiges Teilprojekt mit verbindlichen Zwischenergebnissen, auf welchen die Arbeiten in den Folgephasen aufbauen.
4.1. Inhalt der einzelnen Phasen:
• Phase 1: Die Phase 1 dient der Abstimmung der Geometrie und der Kameraposition. Sind wir beauftragt worden, die Basisdaten zu erstellen, so werden diese Arbeiten in Phase 1 durchgeführt. Mit Abschluss der Phase 1 ist die Geometrie und die Kameraeinstellung verbindlich festgelegt.
• Phase 2: Ziel der Phase 2 ist die Bestimmung der Materialien und ggf. Möbel sowie der Lichtverhältnisse und der Lichtrichtung. Zudem findet die Vorbereitung des finalen Renderings statt. Mit Abschluss der Phase 2 sind die Bildstimmung und die Lichtrichtung verbindlich festgelegt. Änderungen können allenfalls im Rahmen von Zusatzvereinbarungen vorgenommen werden.
• Phase 3: Finale Renderings Im Rahmen des Renderings erfolgt eine grundlegende Bildberechnung anhand der in den Phasen 1 und 2 festgelegten Koordinaten. Das Rendering ist ein IT -technischer Verarbeitungsprozess, der die Bildrohlinge für eine Ausarbeitung der Staffagen entwickelt. Dieser Prozess ist innerhalb des bestehenden Auftrags nicht korrigier- oder wiederholbar.
• Phase 4: Finalisierung der Visualisierung: In Phase 4 wird die Bildstimmung und die Detailabstimmung der einzelnen Bildkomponenten verfeinert. Darüber hinaus werden die Bilder zur Simulation der Lebenssituation um die diversen Staffagen (Menschen, Tiere, etc.) ergänzt.
4.2. Bis zum Abschluss der einzelnen Projektphasen können Rügen bezüglich der einzelnen Zwischenergebnisse als nicht vertragsgemäß nur in Schriftform als rechtserheblich anerkannt werden. Für die Bearbeitung des Projekts können wir in Abstimmung mit Ihrem Projektverantwortlichen nach Ziffer 1 einen Zeitplan für den Projektablauf mit verbindlichen Fristen für den Projektbeginn, die Beendigung der einzelnen Projektphasen und das Projektende festlegen.
4.3. Nach Fertigstellung werden Ihnen die Bilder – vorbehaltlich abweichender Absprachen – im Dateiformat .jpeg oder .tiff mit einer Bildauflösung von mindestens 4000 Pixeln zur Verfügung gestellt. Mit der Abnahme der Bilder als vertragsgemäß erhalten Sie schließlich das Recht, die Bilder im Rahmen der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
B. Rechtliche Vertragsgrundlagen
Auf Ihre Anfrage erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot für eine Visualisierung Ihres Projekts. Dieses Angebot bestimmt neben den Preisen für die angeforderten Produkte auch den zeitlichen Rahmen und den Visualisierungszweck Ihres Projekts. Innerhalb der im Angebot bestimmten Frist können Sie uns durch ausdrückliche Erklärung oder Übersendung der Basisdaten zu den im Angebot definierten Bedingungen mit der Visualisierung beauftragen. Mit der Beauftragung schulden wir Ihnen die Herstellung der im Angebot aufgelisteten Bilder. Abgesehen von Ihren Planungsvorgaben für das Projekt liegt die gestalterisch-künstlerischen Erstellung der Bilder ausschließlich in unserem freien Ermessen.
1. Erhaltene Basisdaten / Rechteübertragung an uns
1.1. Mit der Bereitstellung der Basisdaten übertragen Sie uns an dem von Ihnen eingebrachten Material, soweit es in die von uns erstellten Bilder eingeflossen ist, ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Dies beinhaltet das Recht unsere Bildern mit Ihrem Basismaterial zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen, all dies auch zu Zwecken der Eigenwerbung und einschließlich der Weitergabe des Materials an Dritte. Wenn der Visualisierungszweck in einer Teilnahme an einem architektonischen Wettbewerb liegt, stehen uns diese Rechte erst ab der offiziellen Verkündung des Gewinners des Wettbewerbs zu.
1.2. In Zusammenhang mit der unter 1.1. genannten Rechteübertragung wird uns insbesondere auch gestattet, die fertigen Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung sowie kommerziell auszuwerten, soweit hierdurch die Umsetzung des im Auftrag bestimmten Visualisierungszwecks nicht gefährdet ist.
1.3. Sie garantieren uns gegenüber, dass Sie alle für die Rechteübertragungen an uns gem. 1.1. und 1.2. erforderlichen Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den von Ihnen eingebrachten Basisdaten besitzen und diese auch im Übrigen frei von Rechten Dritter sind, dass Sie somit frei über die Nutzungsrechte verfügen können, einschließlich der Einräumung entsprechender Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an uns.
1.4. Sofern daher durch die vereinbarungsgemäße Bearbeitung und Nutzung der eingebrachten Basisdaten durch uns Rechte Dritter verletzt werden, haften Sie hierfür allein und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen entsprechender Verletzungen von Rechten Dritter frei.
2. Mitwirkungspflichten bei der Projektbearbeitung
2.1. Die Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten ist eine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen der Auftragsabwicklung. Zu Ihren Mitwirkungspflichten gehören im Wesentlichen die Bereitstellung visualisierungsgerechter Basisdaten, die zeitnahe Erteilung von Auskünften und die Erklärung von Zwischen- und Endabnahmen.
2.2. Werden die vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht unverzüglich erfüllt, übernehmen wir keine Haftung für Schäden durch verzögerte Fertigstellung der Bilder. Dabei tragen Sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie kein Verschulden an einer verzögerten Mitwirkung trifft, wenn sie innerhalb der Bürozeiten von 9:00 bis 19:00 Uhr nicht innerhalb von 180 Minuten auf unsere Anfragen reagieren.
3. Außervertragliche Anpassungen
Nachträgliche Anpassungen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs gemäß des grundlegenden Vertragsangebots sind oder in den Themenbereich abgeschlossener Phasen fallen, sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandsteil und allenfalls auf Grundlage einvernehmlicher Zusatzvereinbarungen geschuldet. Werden zusätzliche Leistungen ohne eine ausdrückliche Vergütungsregelung vereinbart, werden unsere Leistungen nach Stundenaufwand vergütet.
4. Abnahme von Teilleistungen und vollständigen Leistungen
4.1. Einer Ihrer wesentlichen Beiträge zur Fertigstellung der Visualisierungen ist die Abnahme der Zwischenergebnisse der einzelnen Projektphasen. Auf Grundlage der abgenommenen Zwischenergebnisse erfolgt die weitere Umsetzung des Projekts. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Handeln. Stellen wir Ihnen am Ende einer Projektphase mehrere Varianten als Zwischenergebnis zur Auswahl, so erkennen Sie – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Erklärungen – mit der Auswahl einer dieser Variante diese als vertragsgemäß an. Gleiches gilt, wenn Sie die nächste Projektphase auf Basis des vorgelegten Zwischenergebnisses rügelos einleiten.
4.2. Nach Fertigstellung der Visualisierung sind Sie verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Bilder innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln als vertragsgemäß abzunehmen. Nach Ablauf der Frist wird eine Abnahme als vertragsgemäß unterstellt. Einer Abnahmeerklärung kommt es gleich, wenn sie die zur Verfügung gestellten Bilder gegenüber Dritten verwenden.
5. Übertragung von Nutzungsrechten an den fertigen Bildern
5.1. Mit der vereinbarungsgemäßen Erstellung der Visualisierungen erwerben wir an diesen die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, die auch bei uns verbleiben. Mit Ihrer Abnahme der Bilder als vertragsgemäß übertragen wir Ihnen ein einfaches Nutzungsrecht, welches sich auf die fertigen Visualisierungen, nicht aber auf Entwürfe und Zwischenergebnisse erstreckt. Dieses einfache Nutzungsrecht ist zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt auf den im Auftrag bestimmten Visualisierungszweck und umfasst insbesondere das Recht, die Visualisierungen im Zusammenhang mit diesem Visualisierungszweck zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, und öffentlich zugänglich zu machen.
5.2. Jegliche über 5.1. hinausgehende Nutzungen bedürfen jeweils einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Insbesondere sind auch die Bearbeitung und die Weitergabe der Visualisierungen an Dritte (z. B. an Zeitungen) nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.
5.3. Uns steht ein Auskunftsrecht über die Nutzung der Visualisierungen durch Sie zu.
6. Urhebervermerk
Überall dort, wo unsere Visualisierungen von Ihnen verbreitet und öffentlich wahrnehmbar gemacht werden, sind sie mit der nachfolgenden Urheberbezeichnung zu versehen: Visualisierung: 3Dynamics.
Findet eine öffentliche Zugänglichmachung auf Ihrer eigenen Website statt, so genügt ein entsprechender Verweis im Impressum Ihrer Website.
7. Verletzung der Mitwirkungspflichten
7.1. Werden die benötigten Basisdaten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, die Zwischenabnahmen grundlos nicht vorgenommen oder verweigert oder andere Mitwirkungsrechte und -pflichten verletzt, können wir durch ausdrückliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.
7.2. In diesem Fall wird eine der jeweiligen Durchführungsphase entsprechende Vergütung berechnet:
• Rücktritt vor und in Phase 1: 50 % des Auftragsvolumens
• Rücktritt in Phase 2: 60 % des Auftragsvolumens
• Rücktritt in Phase 3: 70 % des Auftragsvolumens
• Rücktritt in Phase 4: 80 % des Auftragsvolumens
8. Kündigung des Auftrags
8.1. Bis zur Übermittlung der Bilder sind Sie jederzeit – auch während der Projektbearbeitung – berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung zu kündigen.
8.2. Machen Sie von Ihrem Recht zur Kündigung Gebrauch, berechnen wir unsere Vergütung nach § 649 BGB gemäß der Ziffer 7.2.
Erklären Sie Ihre Kündigung drei Wochen vor dem Projektbeginn entfällt eine Ausfallvergütung ersatzlos.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Gewährleistungs- und sonstige Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in einem Jahr. 9.2. Sämtliche Vereinbarungen unterstehen deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Neunkirchen.
9.3. Im Falle abweichenden Wortlauts gilt die deutsche Fassung dieser Vertragsgrundlagen.
9.4. Diese rechtlichen Grundlagen sowie das Projekthandbuch sind Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3Dynamics, Bliespromenade 5 (2. OG) 66538 Neunkirchen, Deutschland
Vertreten durch: Mauro Romero Scherf - +49 6824-9074615 - info@3dynamics.de
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE287250656
HRB: 126981
3Dynamics germany
Bliespromenade 5, 66538 Neunkirchen, Germany
Copyright © 2020 Herr – Alle Rechte vorbehalten.
Usamos cookies para analizar el tráfico del sitio web y optimizar tu experiencia en el sitio. Al aceptar nuestro uso de cookies, tus datos se agruparán con los datos de todos los demás usuarios.